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Verband

Antrag auf 
Spielberechtigung

Informationspflichten nach Art. 13 und 14 DSGVO Stand Februar 2020

Die Informationspflichten nach Art. 13 und 14 DSGVO sind mit dem Antrag dem Spieler/der Spielerin bzw. den Personensorgeberechtigten auszuhändigen.

Antrag auf
Doppelspielrecht
Durchführungs-
bestimmungen

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